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Allgemeine Geschäftsbedingungen von DER Kapazunder | Johann Purker

 

1. Allgemeines

DER Kapazunder - Johann Purker, im folgenden DER Kapazunder genannt, arbeitet nur aufgrund dieser allgemeinen Vertragsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn der Vertragspartner eigene abweichende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen mitteilt oder auf Geschäftspapieren abgedruckt hat. Abänderungen oder Nebenabreden zu den vorliegenden Bedingungen können nur dadurch gültig vereinbart werden, dass DER Kapazunder diese audrücklich schriftlich bestätigt. Durch allfällige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

2. Preise, Bestellungen, Liefertermine

Es gelten grundsätzlich jeweils unsere letztgültigen, schriftlich in einem Angebot angeführten Preise. Durch Übermittlung eines neuen Angebotes werden die zuletzt gültigen Preise ungültig. Besondere, mündlich geäußerte Preis-, Rabatt- oder Skontosätze in Angeboten oder Aufträgen gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag und bedürfen - im Sinne des Punktes ”Allgemeines” - der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch DER Kapazunder. In den Preisen ist die jeweilige Umsatzsteuer nicht enthalten. Weiters verstehen sich die Preise exklusive Transportkosten. Eine Bestellung des Vertragspartners muss von DER Kapazunder nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. DER Kapazunder ist berechtigt, binnen einer Frist von vier Wochen, die Annahme einer Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Aufträge, die uns mündlich erteilt werden, sind den schriftlichen gleichgestellt. Die bei telefonischer Auftragserteilung entstandenen Übermittlungsfehler gehen zu Lasten des Auftraggebers. DER Kapazunder ist stets um termingerechte Erfüllung bemüht, doch sind Liefertermine mangels ausdrücklich gegenteiliger Vereinbarung jeweils nur als annähernd zu betrachten. Ein verbindlicher Fixtermin kann grundsätzlich von uns - insbesondere wegen nie völlig auszuschließender Verzögerung in der Produktion bzw. beim Transport - in keinem Fall zugesagt werden. Aus all diesen Gründen ist - Vorsatz ausgenommen - die Geltendmachung von Schadenersatz - bzw. Pönaleforderungen aus verzögerter Vertragsabwicklung jedweder Art gegen DER Kapazunder ausgeschlossen. In jedem Fall ausgeschlossen ist eine Haftung von DER Kapazunder für vom Vertragspartner oder von Dritten ausgehenden Störungen in der Vertragsabwicklung. Wird eine Lieferzeit um mehr als 3 Wochen überschritten, so hat der Vertragspartner das Recht, DER Kapazunder eine angemessene, wenigstens 2-wöchige Nachfrist zu setzen und kann nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten. Für jedwede Frist gilt für den Fall unvorhergesehener Lieferhindernisse, wie z.B. Streik, Aussperrung, Ausfall von Materiallieferung, Behinderung von Verkehrswegen, behördliche Eingriffe oder sonstige Fälle höherer Gewalt, dass DER Kapazunder nach eigener Wahl zu einer Fristverlängerung um die Dauer der jeweiligen Behinderung oder zum Vertragsrücktritt berechtigt ist. DER Kapazunder ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.

 

3. Erfüllungsort, Lieferung

Als Erfüllungsort wird Ebreichsdorf vereinbart. Wird ein abweichender Erfüllungsort vereinbart, verrechnet DER Kapazunder die Wegzeit dorthin und wieder zurück mit dem jeweilgen Stundensatz der auch zur Erstellung der Ware angesetzt und vereinbart ist. Lieferung bzw. Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Die Lieferung gilt mit Übergabe der Ware an einen Frachtführer, Bahn, Post, Spedition bzw. berechtigter Abholer als vollzogen. Der Vertragspartner hat seine Rechte gegenüber einem Spediteur und Frächter selbst wahrzunehmen und kann diesbezüglich nicht DER Kapazunder haftbar machen. Dies gilt für jedwede Beschädigung, sodass der Versand generell auf Kosten und Gefahr des Käufers erfolgt. Eine Versicherung wird nur über schriftlichen Auftrag und Zahlungsverpflichtung eingegangen. Sofern keine besondere Vereinbarung über Lieferung bzw. Versandart getroffen wurde, steht es DER Kapazunder frei, den Liefer- bzw. Versandweg, Versandart bzw. das Transportmittel nach bestem Dafürhalten - ohne Gewähr - auszuwählen. Mängelrügen zu unseren Lieferungen gelten nur dann als rechtzeitig und - vorbehalten deren Berechtigung - wirksam erhoben, wenn diese unmittelbar nach Empfang der Ware erfolgen. Der Vertragspartner hat daher sofort bei Empfang der Ware die Packstücke nach Anzahl, sichtbarer Beschädigung und dergleichen sowie die Ware selbst auf Richtigkeit und auf allfällige Mängel zu kontrollieren und gegebenenfalls sofort auf dem Lieferschein zu vermerken bzw. sonst DER Kapazunder unverzüglich zu benachrichtigen. Verspätete Reklamationen können nicht anerkannt werden. Jegliche Haftung DER KapazunderS für unsachgemäße Lagerung, Schäden die im Nachhinein entstanden sind, Diebstahl oder dergleichen ist ausgeschlossen.

 

4. Storno

Das Storno eines Auftrages bzw. einer Bestellung durch den Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sollten wir der Stornierung eines Auftrages/Bestellung, aus welchem Grunde immer, zustimmen, so bleibt dennoch ein Anspruch von mindestens 50% des Auftragswertes als Ersatzanspruch gegen den Kunden aufrecht und ist, soweit er nicht schon fällig war, sofort fällig.

 

5. Zahlungsbedingungen

Wenn nicht abweichende Bedingungen wirksam vereinbart wurden, werden alle unsere Rechnungen bei Rechnungslegung zur Bezahlung ohne Abzug fällig. Bei Verzug sind wir berechtigt, 14% Verzugszinsen p.a. zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Weiters sind bei Zahlungsverzug alle Mahn- und Inkassospesen, insbesondere auch vorprozessuale anwaltliche Mahnkosten oder Kosten eines Gläubigerschutzverbandes zu ersetzen. Pro Mahnung durch DER Kapazunder selbst sind Mahn-, Bearbeitungs- und Evidenzhaltungskosten in angemessener Höhe (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) zu ersetzen. DER Kapazunder ist nach freiem Ermessen berechtigt, Lieferungen durch Sendung per Nachnahme auf Kosten des Vertragspartners auszuführen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, ohne Verpflichtung zum Protest, angenommen. DER Kapazunder kann Schecks und Wechselzahlungen nach freiem Ermessen ablehnen. Gegenforderungen können nur dann aufgerechnet werden, wenn sie von DER Kapazunder durch Erteilen einer Gutschrift ausdrücklich anerkannt worden sind.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt aller Nebengebühren, wie Zinsen und Kosten (einschließlich Kosten der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes), Eigentum von DER Kapazunder. Solange Aufrechter Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Eigentums-, Besitz- oder Gebrauchsüberlassung an unsere schriftliche Zustimmung gebunden. Sollte der Vertragspartner die Ware an Dritte veräußern, so gelten die ihm daraus erwachsenden Forderungen samt allen Nebenrechten solange an uns abgetreten, bis wir mit sämtlichen Foderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner vollständig befriedigt worden sind. Der Vertragspartner ist auf unser Verlangen verpflichtet, die Abtretung seinen Käufern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Insbesondere ist der Vertragspartner verpflichtet, für den Fall einer Exekutionsführung von dritter Seite auf die im Eigentumsvorbehalt stehende Ware das Vollstreckungsorgan über den Eigentumsvorbehalt nachweislich aufzuklären und DER Kapazunder sofort zu verständigen. Die Verständigung hat die genaue Bezeichnung des betreibenden Gläubigers, des Exekutionsgerichtes, die Geschäftszahl und das Datum der Exekutionsbewilligung sowie die Höhe der betriebenen Forderungen zu enthalten. Sämtliche außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten einer allfälligen Exszindierung gehen zu Lasten des Vertragspartners. Kommt der Vertragspartner mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Verpflichtungen, so ist DER Kapazunder unbeschadet sonstiger Ansprüche unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlagen und diese auf Kosten des Vertragspartners abzuholen. Für diesen Fall ist DER Kapazunder berechtigt nach vorheriger Terminbekanntgabe ohne weiteres Einvernehmen diejenigen Räume des Vertragspartners zu betreten, in denen sich die Ware befindet. Der Vertragspartner garantiert ausdrücklich, dass er DER Kapazunder für diesen Fall die Abholung ermöglichen wird. Ein Zurückhaltungsrecht des Vertragspartners wird übereinstimmend ausgeschlossen. Das Nutzungsrecht über die gelieferten Produkte bleibt, wenn nicht anders vereinbart bzw. auf der Rechnung angeführt, bei DER Kapazunder. Grundlagen, sowie "Offene Daten" oder Negative bzw. Arbeitsunterlagen bleiben im Besitz von DER Kapazunder.

 

7. Gewährleistung, Schadenersatz

Der Vertragspartner stellt DER Kapazunder zur Auftragserfüllung von ihm zu beschaffende Vorlagen, Daten, Texte, Originale, Nagative u.a. frei Haus und auf eigene Gefahr zur Verfügung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die oben genannten Vorlagen, vor Weitergabe an DER Kapazunder auf Verwendbarkeit bzw. auf inhaltliche Richtigkeit (insbesondere bei Textvorlagen) zu prüfen. Von der Gewährleistung jedenfalls ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung entstanden sind. Voraussetzung der Gewährleistung ist fristgerechte, nämlich unverzügliche Mängelrüge. Liegen - unter dieser Voraussetzung - von DER Kapazunder zu vertretende Mängel vor, so beschränkt die Gewährleistungspflicht sich nach Wahl DER KapazunderS auf Austausch der schadhaften Produkte. Die dabei notwendige Arbeitszeit für die Reparatur / den Austausch wird nicht in Rechnung gestellt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den mangelhaften Vertragsgegenstand auf seine Kosten an DER Kapazunder zu übersenden bzw. zu übergeben und nach Reparatur abzuholen und trägt das Risiko des Transportes. Ist die Erfüllung des Gewährleistungsanspruches am Standort des Vertragsgegenstandes - nach Entscheidung DER Kapazunder - tunlicher, so sind die Fahrt- und Aufenthaltskosten vom Vertragspartner zu tragen. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nur, wenn der Vertragspartner seinerseits seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag vollinhaltlich nachgekommen ist. Insgesamt sind Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, insbesondere wegen Leistungsverzuges, Unmöglichkeit der Leistung, wegen positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss oder wegen unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DER Kapazunder. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche ist ausgeschlossen.

 

8. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, wird das sachlich zuständige Gericht für Ebreichsdorf vereinbart. Auf die Rechtsbeziehung mit dem Vertragspartner ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

 

9. Vertragsdauer

Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über Dauerschuldverhältnisse sind auf unbestimmte Zeit oder die im Auftrag, KV oder Bestellung angegebene bestimmte Zeit abgeschlossen. Im letzteren Fall verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht von einem Teil per eingeschriebenen Brief unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird.

 

Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grunde immer DER Kapazunder zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. DER Kapazunder ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Aus der Löschung kann der Auftraggeber daher keinerlei Ansprüche DER Kapazunder gegenüber ableiten. Zur sofortigen Vertragsauflösung bzw. Leistungsunterbrechung bzw. -abschaltung ist DER Kapazunder insbesondere dann berechtigt, wenn ihr das Fortführen des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber oder ihm zurechenbarer Personen unzumutbar gemacht wird. Vor allem wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist.

 

Der Auftraggeber hat jedenfalls keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die ihm übergebenen Daten daher unter Umständen von ihm nicht weiter bearbeitet oder nicht in vollem Funktionsumfang verwendet werden können.

 

 

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